Auskunfts- und Löschbegehren bearbeiten
Stand: 2026-08-17
Sie erkennen eine Datenschutzanfrage, prüfen ihre Frist und markieren sie erst nach der Erledigung als abgeschlossen.
Wer kann das tun?
Abschnitt betitelt „Wer kann das tun?“Bauträger (Developer) und dafür freigegebene Verwaltungsrollen.
Was ist eine DSGVO-Anfrage?
Abschnitt betitelt „Was ist eine DSGVO-Anfrage?“Eine betroffene Person kann eine Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten oder die Löschung dieser Daten verlangen. Die Anfrage ist keine normale Lead-Aufgabe.
Schritte
Abschnitt betitelt „Schritte“- Öffnen Sie DSGVO-Anfragen.
- Prüfen Sie Typ, Angefragt am, Frist, Verbleibend, Status und Interessent.
- Beachten Sie die Frist von 30 Tagen ab Anfrage. Überfällige Zeilen sind besonders markiert.
- Prüfen Sie bei einem Löschbegehren die Anzeige Verifiziert.
- Klären Sie die Anfrage mit der zuständigen Datenschutzstelle oder dem Projektverantwortlichen.
- Führen Sie die bestätigte Auskunft oder Löschung nach dem freigegebenen Prozess durch.
- Wählen Sie erst danach Erledigt.
- Wählen Sie Abbrechen nur, wenn die Anfrage nach Prüfung nicht weiterbearbeitet werden muss und dies dokumentiert ist.
Ergebnis
Abschnitt betitelt „Ergebnis“Die Anfrage hat den richtigen Status und bleibt mit Frist und Interessent nachvollziehbar.
Häufige Fehler
Abschnitt betitelt „Häufige Fehler“- Frist ist fast abgelaufen: Priorisieren Sie die Anfrage sofort.
- Löschung ist nicht verifiziert: Löschen Sie keine Daten, bevor die Identität und Freigabe geprüft sind.
- „Erledigt“ wurde zu früh gewählt: Melden Sie die Abweichung dem Datenschutzverantwortlichen. Der Status ist eine Arbeitsdokumentation.